Gut zu wissen
Unverschuldeter Unfall?
Grundsätzlich bezahlt immer der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung die Sachverständigenkosten.
Ihre Rechte:
- freie Wahl des Sachverständigen
- freie Wahl der Werkstatt
- Anwalt Ihres Vertrauens
- Einen Mietwagen während der Reparatur oder Entschädigung für den Nutzungsausfall
- Reparatur, soweit die Kosten hierfür den Wert des Fahrzeuges nicht um 30% übersteigen. Andernfalls erhalten Sie den Wert Ihres Fahrzeuges ersetzt.
Wichtig für Sie:
Überlassen Sie die Abwicklung des Unfalls niemals der Versicherung des Unfallgegners
Vorsicht vor „Schadenmanagement“ der Versicherung – treffen Sie mit der Versicherung des Gegners keine Vereinbarung über die Wahl der Werkstatt oder des Sachverständigen.
Unser Tipp:
Niemals zuerst mit der gegnerischen Versicherung Kontakt aufnehmen und Kontaktaufnahme der gegnerischen Versicherung ablehnen. Nur so schützen Sie sich vor „einseitiger“ Beratung, die nicht Ihre Interessen, sondern die Interessen Ihres Unfallgegners (Versicherers) verfolgen. Ein Schadensgutachten ist unerlässlich, wenn Sie mit der Versicherung einen Schaden abwickeln möchten.
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